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ABS Computer GmbH

Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Allgemeines
Allen Geschäftsbeziehungen der ABS Computer GmbH liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Anderslautende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der ABS Computer GmbH sind freibleibend. Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.

3. Lieferfrist
Bei Angabe von Liefer- oder Leistungsterminen handelt es sich um Circa-Angaben, wobei eine Überschreitung dieser Circa-Angaben um 3 Wochen unschädlich ist. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist, mindestens jedoch eine solche von einem Monat zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Haftungsbeschränkung
Jegliche Haftung der ABS Computer GmbH für eigenes Verschulden oder Verschulden von Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit der ABS Computer GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ABS Computer GmbH auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung, die vertragstypische Schadensrisiken abdeckt. In Fällen mit besonderem Schadensrisiko wird mit Rücksicht auf die Haftungsbegrenzung der Abschluss einer zusätzlichen Versicherung empfohlen. Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Folgeschäden und entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.

5. Nachträgliche Änderungswünsche
Änderungswünsche des Auftraggebers muss die ABS Computer GmbH nicht berücksichtigen, soweit sie eine nicht unerhebliche Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt darstellen, insbesondere wenn sie nicht mit den im Angebot oder sonstigen Leistungsbeschreibungen zu Grunde gelegten Anforderungen übereinstimmen.

Der ABS Computer GmbH steht es frei, gewünschte Änderungen gegen ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu berücksichtigen. Grundlage der entsprechenden Entgeltfestsetzung sind der notwendige zusätzliche Zeitaufwand sowie der für die Gesamterstellung kalkulierte Vergütungssatz.

6. Gewährleistung
a.) Sowohl bei der Erstellung von Individualsoftware als auch bei der Überlassung von Standardsoftware bestimmt sich die Leistungspflicht der ABS Computer GmbH ausschließlich nach der Programmbeschreibung und/ oder dem Pflichtenheft. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine absolute fehlerfreie Programmerstellung nicht möglich ist. Sobald Fehler oder Unstimmigkeiten auftreten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die ABS Computer GmbH unverzüglich darauf hinzuweisen.

b.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm erteilten Hinweise für die Benutzung des Vertragsgegenstandes strikt zu beachten. Für Mängel, die aus unsachgemäßer Benutzung, Handhabung oder Lagerung des Vertragsgegenstandes zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Das gleiche gilt für natürlichen Ver-
schleiß.

7. Zahlung
Die Rechnungen der ABS Computer GmbH sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zahlbar. Gegen Ansprüche der ABS Computer GmbH ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt Eigentum der ABS Computer GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung, sowie der zukünftigen, die mit dem gelieferten Gegenstand im Zusammenhang stehen. Der Auftraggeber darf den Vertragsgegenstand nicht weiter veräußern, es sei denn, etwas anderes wird ihm ausdrücklich gestattet. In letzterem Fall tritt der Auftraggeber seine Zahlungsansprüche gegen seine Kunden sicherungshalber an die ABS Computer GmbH ab. Die ABS Computer GmbH gibt auf Anforderung die Sicherungen frei, insoweit sie die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.

9. Verwendungsbeschränkungen
Dem Auftraggeber ist es untersagt, den Vertragsgegenstand (Individualsoftware/ Standardsoftware) zu kopieren oder Dritten zur Nutzung zu überlassen oder zu veräußern, es sei denn, ihm ist etwas anderes ausdrücklich ge­stattet. Bei einem Verstoß gegen diese Verwendungsbeschränkungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe beträgt bei Überlassung von Standardsoftware das 10 - fache des Kaufpreises, bei Überlassung von Individualsoftware das 3-fache des Kaufpreises. Dem Auftraggeber bleibt es nachgelassen einen niedrigeren Schaden, der ABS Computer GmbH bleibt es nachgelassen, einen darüber hinaus gehenden Schaden nachzuweisen.

10. Datenschutz
Der Auftraggeber ermächtigt die ABS Computer GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über Auftraggeber im Sinne des Bundesdaten­schutzgesetzes zu verarbeiten.

11. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Die ABS Computer GmbH hat die erhaltenen Unterlagen und Responsemittel für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die ABS Computer GmbH den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nachgekommen ist.

Auf Anforderung des Auftraggebers hat die ABS Computer GmbH die Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Die ABS Computer GmbH kann von Unterlagen die sie an den Auftraggeber herausgibt, Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

12. Beendigung des Vertrages
Wenn und soweit ein Dienstvertrag i.S. der §§ 611, 675 BGB vorliegt, kann er von jedem Vertragspartner nur nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

13. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht rechtswirksam sein, so wird die Rechtwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gesetzt werden, die der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: 01.02.2002

 

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